WEG-Verwaltung
Exzellente Leistungen basieren auf langjähriger Erfahrung, umfassendem Wissen und kompromisslosem Qualitätsbewusstsein. Unser hoher Qualitätsanspruch und unser Wille, jedes Detail zu optimieren, wirken sich auf die Zufriedenheit unserer Kunden aus. Die BFI widmet sich seit über 20 Jahren der Verwaltung und Betreuung von Immobilien. Wer langfristig am Markt überzeugen will, braucht mehr als eine Vision. Unser Erfahrungsschatz und unser Verantwortungsbewusstsein sind die Grundlagen, auf der sich tragfähige Ideen realisieren lassen.
Da es bei einer WEG-Verwaltung* aber nicht nur um eine Immobilie geht, sondern auch und vor allem um die Eigentümer, also um Menschen, sieht die BFI Ihre Aufgabe nicht nur in den Leistungen, die das Gesetz vorschreibt. Wir legen Wert auf die Nachvollziehbarkeit alles dessen, was wir tun, gute Kommunikation und eine möglichst weitgehende Übereinstimmung der oft unterschiedlichen Eigentümerinteressen.
Unsere Aufgabe sehen wir nicht nur in der Verwaltung und Wertsteigerung der Immobilie, sondern vor allem in der Interessensvertretung der Eigentümer. Eine kundennahe Verwaltung, eine gute Erreichbarkeit und eine transparente Arbeit sind selbstverständlich für uns.
Wir möchten, dass Sie sich gut aufgehoben fühlen. Wir sind der Partner an Ihrer Seite, der Ihr Objekt mit Fachkenntnis und Sorgfalt verwaltet. Ein Partner, der wirtschaftlich zum Wohl der Eigentümer denkt und das Gebäude immer in einem attraktiven und fachgerechten Zustand hält. Denn verwalten heißt verantworten.
Unsere Mitarbeiter haben Erfahrung darin, die Interessen einzelner Eigentümer oder unterschiedliche Standpunkte unparteiisch mit den Interessen der Gemeinschaft in Einklang zu bringen.
So werden z. B. bei Übernahme einer Verwaltung eine Analyse der Instandhaltungen und ein Sanierungsfahrplan erarbeitet. Daraus resultierende Vorschläge besprechen wir mit der Eigentümergemeinschaft. Das kostenorientierte Bewirtschaftungsmanagement der BFI sichert dem Eigentümer auf lange Sicht Zufriedenheit, niedrige Kosten und eine attraktive Immobilie. Hierzu gehören auch pünktliche und detaillierte Abrechnungen.
Wir wollen mutig denken und klug verwirklichen.
*Die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften liegt vor, wenn bei einem nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgeteilten Mehrfamilienhaus mindestens zwei Personen jeweils das Eigentum an mindestens einer abgeschlossenen Wohnung halten.
Lesen Sie hier, welche Tätigkeiten der WEG-Verwalter nach dem Gesetz zu erledigen hat.
Und was wir weiterhin leisten: