Beiträge

25/06/2018Immobilienverwaltung

Legionellen-Pflichttest für Vermieter

Vermieter, deren zentraler Warmwasserspeicher oder Durchlauferhitzer mehr als 400 Liter fasst, müssen das Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen testen lassen. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sind nur betroffen, wenn sie gewerblich Duschen oder Trinkwasser anbieten. ...mehr

Mit Legionellen verunreinigtes Wasser kann schwere Infektionen hervorrufen. Die Trinkwasserverordnung – inkl. letzter Änderung vom Januar 2018 – nimmt alle Verantwortlichen u. a. Eigentümer und Vermieter in die Pflicht, das Trinkwasser regelmäßig auch auf Legionellen untersuchen zu lassen.

Was sind Legionellen?

2010 erkrankten in Ulm und Neu-Ulm 65 Personen an einer Legionellen-Infektion, fünf Menschen kamen ums Leben. Die Krankheit wird aufgrund eines Vorfalls in der USA im Jahr 1976 als Legionärskrankheit bezeichnet. Damals starben 29 Teilnehmer der American Legion in Philadelphia an einer schweren Lungenentzündung (Pneumonie). Dieser Vorfall führte zu einer fieberhaften Suche nach der damals noch unbekannten Ursache.

Schließlich konnten als Erreger verschwindend geringe Mengen an Stäbchenbakterien (Legionellen) identifiziert werden. Legionellen verbreiten sich in warmem Wasser und können Menschen infizieren, wenn erregerhaltiges Wasser etwa beim Duschen oder durch das Trinken am Wasserhahn in den Körper gelangt.

Untersuchungspflichten auf Legionellen

In der Änderungsverordnung der Trinkwasserverordnung, die seit dem 1. November 2011 gilt, wurde die Untersuchung auf Legionellen neu geregelt. Seitdem müssen auch Vermieter von Mehrfamilienhäusern als gewerbliche Betreiber, die Warmwasser über eine Großanlage bereitstellen, diese Anlagen alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen lassen. Vermieter von Ein- und Zweifamilienhäusern sind von den Untersuchungspflichten nicht betroffen, sofern sie nicht gewerblich Duschen oder Trinkwasser anbieten (Beispielsweise Anbieter von Ferien auf dem Bauernhof).

Als Großanlage gilt eine Anlage mit Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer, jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder einem Inhalt von mehr als drei Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle.

Legionellenbefunde an das Gesundheitsamt melden

Vermieter mit entsprechenden Warmwasseranlagen müssen von Sachverständigen an repräsentativen Stellen ihrer Anlagen Wasserproben entnehmen und von dafür zugelassenen Labors untersuchen lassen. Sollten die Legionellen-Grenzwerte überschritten werden, muss der Vermieter diese Bakterien bekämpfen. In Betracht kommen beispielsweise die Erhitzung, Desinfektion oder eine UV-Bestrahlung des Trinkwassers oder der Einbau von Filtern.

In der am 9. Januar 2018 in Kraft getretenen Änderung der Trinkwasserverordnung wurde zur Erhöhung des Verbraucherschutzes festgelegt, dass Untersuchungsstellen auffällige Legionellenbefunde in der Trinkwasser-Installation in Gebäuden direkt an das Gesundheitsamt zu melden haben.

Tipp für Vermieter

Die Proben müssen von staatlich akkreditierten Sachverständigen entnommen und durchgeführt werden. Eine Liste der Sachverständigen und Unternehmen führen in der Regel die jeweiligen Landesämter für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. – Vermieter können diese Kosten für den Test als Betriebskosten abrechnen. Sie müssen die Mieter im Haus aber per Aushang oder in der Betriebskostenabrechnung über die Ergebnisse des Tests informieren.

Quelle: www.immobilienscout24.de