Der Miet-Verwalter Im Gegensatz zum WEG-Verwalter, dessen Tätigkeitsfeld die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ist, zeichnet der Mietverwalter für die gesamte Vertretung des Haus- bzw. Wohnungseigentümers, insbesondere gegenüber dem Mieter verantwortlich. ...mehr
Gesetzliche Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 535 ff. BGB), das Regeln zum Verhältnis zwischen Mieter und Eigentümer klar definiert. Konkrete Aufgaben des Verwalters hingegen werden bei der Miet- und Sondereigentumsverwaltung ausschließlich im Verwaltervertrag benannt.
Kaufmännische Aufgaben
Verwaltung, Verbuchung und Disponierung des Geldverkehrs
Überwachung der monatlichen Sollstellung der Miete
Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen und Mahnverfahren
Rechnungskontrolle
Regelung von Personalangelegenheiten (z. B. Hausmeister)
Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für Mieter, ggf. Mahnung dieser und Bearbeitung von Widersprüchen
Technische Aufgaben
Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten, einschließlich Preisanfrage, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung
Gewährleistungsansprüche
Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz sowie Beachtung technischer Verordnungen
Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher
Einweisung Handwerker und Hausmeister
Schlüsselbestellungen
Rechtliche Aufgaben
Beachtung mietrechtlicher Vorschriften
Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften vom BGB bis zur StVZO
Abschluss bzw. Kündigung des Mietvertrages
Abnahme und Übergabe der Mietsache
Erklärung und Umsetzung von Mieterhöhungen
Bearbeitung von Mietminderungen
Abschluss von Wartungsverträgen
Organisatorische Aufgaben
Auswahl des Mieters
Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern
Verhandlung mit Behörden
Erstellung und Verteilung von Rundschreiben, Informationen und Aushängen